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Was ändert sich? Welche sind die wichtigsten Änderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung, und welche Fristen müssen Hersteller einhalten?
- Kennzeichnungspflichten: GESTAFFELT AB 2026 : QR – Code, Konformitätserklärung
- Hinweispflichten: AB IN KRAFTTETEN: QR Code
- Wiederverwendung und Wiederbefüllung: AB INKRATFTTRETEN
- Wiederverwendungssysteme: AB INKRAFTTRETEN
- Beschränkung von Gefahrenstoffen: AB INKRAFTTRETEN
- Kompostierbarkeit und Minimierung: GESTAFFELT AB 2025
- Pfand- und Rücknahmesysteme: GESTAFFELT BIS 2029
- Mindestrezyklatanteile: GESTAFFELT AB 2030
- Verbot von Mogelpackungen: AB 2030
- Zielvorgaben: GESTAFFELT AB 2030
- Recyclingziele: GESTAFFELT BIS 2030
- Kriterien der recyclingorientierten Gestaltung: GESTAFFELT AB 2030
- Leistungsmerkmale für die Recyclingfähigkeit: AB 2035
- Reduzierung von Verpackungsabfällen: GESTAFFELT BIS 2040
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