Absatzmengenverwaltung2026-05-21T15:38:22+02:00

Liefer- oder Absatzmengen genau erfassen

Digitale Absatzmengenverwaltung mit EPPAdoc

Nach der digitalen Produkterfassung werden die entsprechenden Liefer- oder Absatzmengen für jedes Produkt hinzugefügt: Die Grundlage für die weitere Verarbeitung. Basierend auf diesen Informationen berechnet EPPAdoc die korrekten Verpackungsmengen.

Digitale Erfassung von Liefer- oder Absatzmengen

EPPAdoc verwendet die eingegebenen Produkt-, und Liefer- oder Absatzmengen, um die richtigen Verpackungsmengen zu berechnen.

Berechnung der Verpackungsmengen

Anhand der eingegebenen Produkt-, Liefer- oder Absatzmengen werden die Verpackungsmengen berechnet.

Übersicht von Liefer- oder Absatzmengen

EPPAdoc unterstützt dabei, Verpackungsmengen effizient zu verwalten und übersichtlich zentral zu erfassen.

Absatzmenge hinzufügen

Mengen im Überblick

Liefer- oder Absatzmengen erfassen

Nach der Produkterfassung werden Liefer- oder Absatzmengen in der Anwendung eingegeben. EPPAdoc übernimmt die Berechnung der Verpackungsmengen pro Sammelsystem im EU-Raum.

konforme Berechnungen

Durchführung der Berechnung der Verpackungsmengen pro Lizenzpartner

Die Verpackungsmengen pro Lizenzpartner innerhalb der EU werden automatisch berechnet. EPPAdoc erstellt so detaillierte Berichte über die verwendeten Verpackungsmengen.

Liste der Mengenberechnung
Meldezeitraum individuell bestimmen

Zeiträume verwalten

Meldezeitraum individuell wählen

Mit EPPAdoc ist es möglich, einfach den gewünschten Meldezeitraum auszuwählen: Monat, Quartal, Halbjahr oder Jahr. So können die korrekten Verpackungsmengen richtig berechnet werden.

Digital. Einfach. Genau.

Mit EPPAdoc ist Verpackungsverwaltung simpel und effizient.

Effiziente Absatzmengenverwaltung

Effiziente Absatzmengen-verwaltung

Durch die Berechnung der Verpackungsmengen nach Eingabe der Produktdaten und Liefer- oder Absatzmengen wird der manuelle Aufwand erheblich reduziert. Dies spart Zeit und Ressourcen im jeweiligen Unternehmen.

Übersichtliche und genaue Darstellung aller Daten

Übersichtlich und genau

Mit EPPAdoc können sich Unternehmen einen Überblick über ihre Liefer- oder Absatzmengen verschaffen und sicher sein, dass Verpackungsmengen richtig berechnet werden.

Optimierung von Arbeitsressourcen

Optimierung von Arbeitsressourcen

Durch die Berechnung der verwendeten Verpackungsmengen können Hersteller ihre Zeit- und Personalressourcen optimieren. So behält man stets den Überblick über ausgelieferte Mengen und durch die automatisierte Übertragung der Lizenzmengen an das jeweilige Sammelsystem erspart man sich Zeit.

Plattform für Verpackungsverwaltung in der EU

EPPAdoc hat noch mehr Funktionen

Produktverwaltung

Häufig gestellte Fragen – und unsere Antworten

Wann tritt die neue europäische Verpackungsverordnung (EU-Verpackungsverordnung) 2025 in Kraft?2025-10-20T13:57:24+02:00

Die Verordnung der Europäischen Union über Verpackungen (Packaging and Packaging Waste Regulation / PPWR) wurde am 16. Dezember 2024 offiziell vom Rat der EU angenommen und am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Da die Verordnung eine Übergangsfrist von 18 Monaten hat, tritt sie offiziell im Juli 2026 in Kraft.

Was ändert sich? Welche sind die wichtigsten Änderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung, und welche Fristen müssen Hersteller einhalten?2025-02-20T19:58:10+01:00
  • Kennzeichnungspflichten: GESTAFFELT AB 2026 : QR – Code, Konformitätserklärung
  • Hinweispflichten: AB IN KRAFTTETEN: QR Code
  • Wiederverwendung und Wiederbefüllung: AB INKRATFTTRETEN
  • Wiederverwendungssysteme: AB INKRAFTTRETEN
  • Beschränkung von Gefahrenstoffen: AB INKRAFTTRETEN
  • Kompostierbarkeit und Minimierung: GESTAFFELT AB 2025
  • Pfand- und Rücknahmesysteme: GESTAFFELT BIS 2029
  • Mindestrezyklatanteile: GESTAFFELT AB 2030
  • Verbot von Mogelpackungen: AB 2030
  • Zielvorgaben: GESTAFFELT AB 2030
  • Recyclingziele: GESTAFFELT BIS 2030
  • Kriterien der recyclingorientierten Gestaltung: GESTAFFELT AB 2030
  • Leistungsmerkmale für die Recyclingfähigkeit: AB 2035
  • Reduzierung von Verpackungsabfällen: GESTAFFELT BIS 2040
Was ist EPPAdoc?2025-02-06T16:22:02+01:00

EPPAdoc ist eine digitale Plattform zur umfassenden Erfassung von Produkt- & Verpackungsdaten für den gesamten EU-Raum, damit umfangreiche gesetzlich induzierte Vorgaben, sowie das Melde- & Berichtswesen vereinheitlicht, zentral und vor allem digital erfasst werden können.

Wie unterstützt die EPPAdoc die Wirtschaftsakteure beim Erfüllen der geltenden und neuen gesetzlichen Vorgaben?2025-02-06T16:22:57+01:00

EPPAdoc

  • bietet ein umfassendes Produktmanagement an: die Produkte werden in der EPPAdoc-Datenbank erfasst: Produktnummer, Handelsbezeichnung, interne Bezeichnung, Gewicht pro Packstoff; Produktgruppe; Zuordnung der Produkte zu einer Kategorie (Haushalt/Gewerbe); Produktbild und sämtliche Informationen über den Hersteller.
  • bietet Absatzmengenmanagement an: pro Produkt werden die Absatzmengen pro Zeitraum erfasst.
  • begleitet den Hersteller durch den gesamten Prozess der Lizenzierung der Packstoffe/Verpackungsmaterialien. EPPAdoc berechnet die Mengen pro Zeitraum und leitet die berechneten Mengenmeldungen über eine automatisierte Schnittstelle (wenn vorhanden) an das jeweilige Sammel- & Verwertungssystem weiter.
  • generiert einen QR-Code pro Produkt. Über den QR-Code erhalten die Endabnehmer alle relevanten Informationen über das Produkt. Der QR-Code wird für die Offenlegung von verpflichtenden Informationen an alle Endabnehmer sowie für die Berichterstattung über die Verpackungen genutzt.
  • Über einen auf der Verpackung angebrachten QR-Code bekommen die Endabnehmer den elektronischen Zugang zur jeweiligen Website des Herstellers.
  • generiert die verpflichtende Konformitätserklärung pro Produkt. Die Erzeuger sind verpflichtet eine EU-Konformitätserklärung zu erstellen, die Informationen über die Konformität der Verpackung mit dieser Verordnung enthält.

 

Die Konformitätserklärung muss stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Sie ist in jene Sprache bzw. Sprachen zu übersetzen, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem die Verpackungen in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.

Die Erzeuger bewahren die in Anhang VII der EU-VerpackVO 2025 genannte EU-Konformitätserklärung fünf Jahre ab dem Inverkehrbringen der Einwegverpackung und zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen der wiederverwendbaren Verpackung auf.

Wie kommt eine Vereinbarung zustande?2025-02-14T09:03:43+01:00

Jedes Unternehmen, das Interesse an der Nutzung von EPPAdoc hat, kann über die Website www.eppadoc.eu eine Vereinbarung mit EPPAdoc schließen.

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