Digitale Verpackungsmeldung2026-05-21T15:44:42+02:00

Verpackungsmengen melden

Digitale Verpackungsmeldung mit EPPAdoc

EPPAdoc ermöglicht eine effiziente digitale Erfassung aller Produktdaten sowie der Absatz- oder Liefermengen. Die Plattform berechnet die Verpackungsmengen für einen festgelegten Zeitraum und leitet diese an die entsprechenden Sammelsysteme weiter.

Produktdaten, Absatz- und Liefermengen digital erfassen

Die Erfassung von Produktdaten sowie Absatz- oder Liefermengen passiert mit EPPAdoc schnell, einfach und genau.

Menge für gewisse Perioden berechnen

EPPAdoc berechnet Verpackungsmengen automatisch für bestimmte Zeiträume – monatlich, im Quartal, halbjährlich oder für ein ganzes Jahr.

Weiterleitung an Sammelsysteme

In EPPAdoc werden Mengen pro Zeitraum automatisch berechnet und an das Sammelsystem weitergeleitet – manuell oder automatisch.

Digitale Datensammlung

Digitale Datensammlung

Produktdaten, Absatz- oder Liefermengen digital erfassen

EPPAdoc macht die digitale Erfassung von Produktdaten und Liefer- oder Absatzmengen einfach und schafft so die Basis dafür, Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung zu erfüllen.

Zeiträume auswählen

Menge für gewisse Perioden berechnen

Es kann ein individueller Zeitraum ausgewählt werden, für den EPPAdoc Gesamtmengen berechnet. So werden übersichtliche Berichte erstellt, die die Verpackungsmengen dokumentieren.

Meldezeitraum individuell wählen
Liste der Mengenberechnungen

Digitale Weiterleitung

Automatisierte Weiterleitung an Sammelsysteme

Mit EPPAdoc können die berechneten Mengen auf zwei Arten an das jeweilige Sammelsystem weitergeleitet werden: Manuell durch händische Eingabe oder automatisiert über eine API-Schnittstelle.

Digitale Plattform für einfache Verpackungsverwaltung

Verpackungsverwaltung neu definiert mit EPPAdoc

Einfacher Meldeprozess

Einfacher Meldeprozess

Die digitale Verpackungsmeldung vereinfacht und digitalisiert den Erfassungs- und Meldeprozess – so werden Fehler minimiert und die Effizienz gesteigert.

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

EPPAdoc erleichtert Prozesse der Verpackungsverwaltung hinsichtlich der neuen EU-Verpackungsverordnung.

Genaue Datenverwaltung

Genaue Datenverwaltung

Durch die digitale Erfassung und Speicherung aller Verpackungsdaten sind Mengen nachvollziehbar und jederzeit verfügbar.

Einfache Verpackungsverwaltung in der EU

EPPAdoc unterstützt mit verschiedenen Funktionen

Produktverwaltung

Häufig gestellte Fragen – und unsere Antworten

Wann tritt die neue europäische Verpackungsverordnung (EU-Verpackungsverordnung) 2025 in Kraft?2025-10-20T13:57:24+02:00

Die Verordnung der Europäischen Union über Verpackungen (Packaging and Packaging Waste Regulation / PPWR) wurde am 16. Dezember 2024 offiziell vom Rat der EU angenommen und am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Da die Verordnung eine Übergangsfrist von 18 Monaten hat, tritt sie offiziell im Juli 2026 in Kraft.

Was ändert sich? Welche sind die wichtigsten Änderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung, und welche Fristen müssen Hersteller einhalten?2025-02-20T19:58:10+01:00
  • Kennzeichnungspflichten: GESTAFFELT AB 2026 : QR – Code, Konformitätserklärung
  • Hinweispflichten: AB IN KRAFTTETEN: QR Code
  • Wiederverwendung und Wiederbefüllung: AB INKRATFTTRETEN
  • Wiederverwendungssysteme: AB INKRAFTTRETEN
  • Beschränkung von Gefahrenstoffen: AB INKRAFTTRETEN
  • Kompostierbarkeit und Minimierung: GESTAFFELT AB 2025
  • Pfand- und Rücknahmesysteme: GESTAFFELT BIS 2029
  • Mindestrezyklatanteile: GESTAFFELT AB 2030
  • Verbot von Mogelpackungen: AB 2030
  • Zielvorgaben: GESTAFFELT AB 2030
  • Recyclingziele: GESTAFFELT BIS 2030
  • Kriterien der recyclingorientierten Gestaltung: GESTAFFELT AB 2030
  • Leistungsmerkmale für die Recyclingfähigkeit: AB 2035
  • Reduzierung von Verpackungsabfällen: GESTAFFELT BIS 2040
Was ist EPPAdoc?2025-02-06T16:22:02+01:00

EPPAdoc ist eine digitale Plattform zur umfassenden Erfassung von Produkt- & Verpackungsdaten für den gesamten EU-Raum, damit umfangreiche gesetzlich induzierte Vorgaben, sowie das Melde- & Berichtswesen vereinheitlicht, zentral und vor allem digital erfasst werden können.

Wie unterstützt die EPPAdoc die Wirtschaftsakteure beim Erfüllen der geltenden und neuen gesetzlichen Vorgaben?2025-02-06T16:22:57+01:00

EPPAdoc

  • bietet ein umfassendes Produktmanagement an: die Produkte werden in der EPPAdoc-Datenbank erfasst: Produktnummer, Handelsbezeichnung, interne Bezeichnung, Gewicht pro Packstoff; Produktgruppe; Zuordnung der Produkte zu einer Kategorie (Haushalt/Gewerbe); Produktbild und sämtliche Informationen über den Hersteller.
  • bietet Absatzmengenmanagement an: pro Produkt werden die Absatzmengen pro Zeitraum erfasst.
  • begleitet den Hersteller durch den gesamten Prozess der Lizenzierung der Packstoffe/Verpackungsmaterialien. EPPAdoc berechnet die Mengen pro Zeitraum und leitet die berechneten Mengenmeldungen über eine automatisierte Schnittstelle (wenn vorhanden) an das jeweilige Sammel- & Verwertungssystem weiter.
  • generiert einen QR-Code pro Produkt. Über den QR-Code erhalten die Endabnehmer alle relevanten Informationen über das Produkt. Der QR-Code wird für die Offenlegung von verpflichtenden Informationen an alle Endabnehmer sowie für die Berichterstattung über die Verpackungen genutzt.
  • Über einen auf der Verpackung angebrachten QR-Code bekommen die Endabnehmer den elektronischen Zugang zur jeweiligen Website des Herstellers.
  • generiert die verpflichtende Konformitätserklärung pro Produkt. Die Erzeuger sind verpflichtet eine EU-Konformitätserklärung zu erstellen, die Informationen über die Konformität der Verpackung mit dieser Verordnung enthält.

 

Die Konformitätserklärung muss stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Sie ist in jene Sprache bzw. Sprachen zu übersetzen, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem die Verpackungen in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.

Die Erzeuger bewahren die in Anhang VII der EU-VerpackVO 2025 genannte EU-Konformitätserklärung fünf Jahre ab dem Inverkehrbringen der Einwegverpackung und zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen der wiederverwendbaren Verpackung auf.

Wie kommt eine Vereinbarung zustande?2025-02-14T09:03:43+01:00

Jedes Unternehmen, das Interesse an der Nutzung von EPPAdoc hat, kann über die Website www.eppadoc.eu eine Vereinbarung mit EPPAdoc schließen.

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