Produktarchiv2026-05-21T15:53:27+02:00

Archivieren von Daten

Das Produktarchiv von EPPAdoc

Mit EPPAdoc können Hersteller nicht aktive Produkte einfach archivieren, um die Übersichtlichkeit ihrer aktiven Produktliste zu verbessern. Das ist besonders nützlich für saisonale Produkte, da sie bei Bedarf auch schnell wieder reaktiviert werden können.

Nicht genutzte Produkte archivieren

Die Archivierungsfunktion von EPPAdoc ermöglicht es, die Produktverwaltung effizienter zu gestalten, indem nicht aktive Produkte vorübergehend aus der Liste der aktiven Produkte entfernt werden.

Produkte wieder reaktivieren

Im Produktarchiv können saisonale Produkte (zum Beispiel zu Weihnachten) einfach und schnell wieder reaktiviert werden.

Übersicht schaffen

Durch das Archivieren nicht aktiver Produkte wird die Liste der aktiven Produkte übersichtlicher. Dies erleichtert die Verwaltung und den Zugriff auf die aktuell relevanten Produkte.

Produktarchivierung

Einfache Archivierung

Nicht genutzte Produkte archivieren

Produkte, die vorübergehend nicht im Umlauf sind, können vom Hersteller schnell und unkompliziert in EPPAdoc archiviert werden.

Saisonal anpassbar

Saisonale Produkte reaktivieren

Produkte, die nur saisonal gebraucht werden können mit EPPAdoc jederzeit vom Hersteller wieder reaktiviert werden.

Saisonale Produkte reaktivieren
Aktuelle Übersicht der Produkte

Übersichtliche Daten

Aktuelle Produktübersicht

Die Funktion kann beispielsweise bei Produkten genutzt werden, die nicht das gesamte Jahr über ausgeliefert werden oder nicht mehr gebraucht werden.

Prozessoptimierung dank EPPAdoc

Einfache Verpackungsverwaltung in der EU mit EPPAdoc

Übersichtlichkeit der Produktliste

Übersichtlichkeit der Produktliste

Durch das Archivieren nicht aktiver Produkte wird die Liste der aktiven Produkte übersichtlicher und das Arbeiten effizienter.

Flexible Produktverwaltung

Flexible Produktverwaltung

Archivierte Produkte können bei Bedarf schnell und unkompliziert reaktiviert werden. Dies ist besonders nützlich für saisonale Produkte.

Vermeidung von Fehlern durch Digitalisierung

Vermeidung von Fehlern

Durch das Archivieren nicht mehr benötigter Produkte wird Verwirrung vermieden und Ressourcen können gezielt genutzt werden.

Häufig gestellte Fragen – und unsere Antworten

Wann tritt die neue europäische Verpackungsverordnung (EU-Verpackungsverordnung) 2025 in Kraft?2025-10-20T13:57:24+02:00

Die Verordnung der Europäischen Union über Verpackungen (Packaging and Packaging Waste Regulation / PPWR) wurde am 16. Dezember 2024 offiziell vom Rat der EU angenommen und am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Da die Verordnung eine Übergangsfrist von 18 Monaten hat, tritt sie offiziell im Juli 2026 in Kraft.

Was ändert sich? Welche sind die wichtigsten Änderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung, und welche Fristen müssen Hersteller einhalten?2025-02-20T19:58:10+01:00
  • Kennzeichnungspflichten: GESTAFFELT AB 2026 : QR – Code, Konformitätserklärung
  • Hinweispflichten: AB IN KRAFTTETEN: QR Code
  • Wiederverwendung und Wiederbefüllung: AB INKRATFTTRETEN
  • Wiederverwendungssysteme: AB INKRAFTTRETEN
  • Beschränkung von Gefahrenstoffen: AB INKRAFTTRETEN
  • Kompostierbarkeit und Minimierung: GESTAFFELT AB 2025
  • Pfand- und Rücknahmesysteme: GESTAFFELT BIS 2029
  • Mindestrezyklatanteile: GESTAFFELT AB 2030
  • Verbot von Mogelpackungen: AB 2030
  • Zielvorgaben: GESTAFFELT AB 2030
  • Recyclingziele: GESTAFFELT BIS 2030
  • Kriterien der recyclingorientierten Gestaltung: GESTAFFELT AB 2030
  • Leistungsmerkmale für die Recyclingfähigkeit: AB 2035
  • Reduzierung von Verpackungsabfällen: GESTAFFELT BIS 2040
Was ist EPPAdoc?2025-02-06T16:22:02+01:00

EPPAdoc ist eine digitale Plattform zur umfassenden Erfassung von Produkt- & Verpackungsdaten für den gesamten EU-Raum, damit umfangreiche gesetzlich induzierte Vorgaben, sowie das Melde- & Berichtswesen vereinheitlicht, zentral und vor allem digital erfasst werden können.

Wie unterstützt die EPPAdoc die Wirtschaftsakteure beim Erfüllen der geltenden und neuen gesetzlichen Vorgaben?2025-02-06T16:22:57+01:00

EPPAdoc

  • bietet ein umfassendes Produktmanagement an: die Produkte werden in der EPPAdoc-Datenbank erfasst: Produktnummer, Handelsbezeichnung, interne Bezeichnung, Gewicht pro Packstoff; Produktgruppe; Zuordnung der Produkte zu einer Kategorie (Haushalt/Gewerbe); Produktbild und sämtliche Informationen über den Hersteller.
  • bietet Absatzmengenmanagement an: pro Produkt werden die Absatzmengen pro Zeitraum erfasst.
  • begleitet den Hersteller durch den gesamten Prozess der Lizenzierung der Packstoffe/Verpackungsmaterialien. EPPAdoc berechnet die Mengen pro Zeitraum und leitet die berechneten Mengenmeldungen über eine automatisierte Schnittstelle (wenn vorhanden) an das jeweilige Sammel- & Verwertungssystem weiter.
  • generiert einen QR-Code pro Produkt. Über den QR-Code erhalten die Endabnehmer alle relevanten Informationen über das Produkt. Der QR-Code wird für die Offenlegung von verpflichtenden Informationen an alle Endabnehmer sowie für die Berichterstattung über die Verpackungen genutzt.
  • Über einen auf der Verpackung angebrachten QR-Code bekommen die Endabnehmer den elektronischen Zugang zur jeweiligen Website des Herstellers.
  • generiert die verpflichtende Konformitätserklärung pro Produkt. Die Erzeuger sind verpflichtet eine EU-Konformitätserklärung zu erstellen, die Informationen über die Konformität der Verpackung mit dieser Verordnung enthält.

 

Die Konformitätserklärung muss stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Sie ist in jene Sprache bzw. Sprachen zu übersetzen, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem die Verpackungen in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.

Die Erzeuger bewahren die in Anhang VII der EU-VerpackVO 2025 genannte EU-Konformitätserklärung fünf Jahre ab dem Inverkehrbringen der Einwegverpackung und zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen der wiederverwendbaren Verpackung auf.

Wie kommt eine Vereinbarung zustande?2025-02-14T09:03:43+01:00

Jedes Unternehmen, das Interesse an der Nutzung von EPPAdoc hat, kann über die Website www.eppadoc.eu eine Vereinbarung mit EPPAdoc schließen.

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