EPPAdoc
- bietet ein umfassendes Produktmanagement an: die Produkte werden in der EPPAdoc-Datenbank erfasst: Produktnummer, Handelsbezeichnung, interne Bezeichnung, Gewicht pro Packstoff; Produktgruppe; Zuordnung der Produkte zu einer Kategorie (Haushalt/Gewerbe); Produktbild und sämtliche Informationen über den Hersteller.
- bietet Absatzmengenmanagement an: pro Produkt werden die Absatzmengen pro Zeitraum erfasst.
- begleitet den Hersteller durch den gesamten Prozess der Lizenzierung der Packstoffe/Verpackungsmaterialien. EPPAdoc berechnet die Mengen pro Zeitraum und leitet die berechneten Mengenmeldungen über eine automatisierte Schnittstelle (wenn vorhanden) an das jeweilige Sammel- & Verwertungssystem weiter.
- generiert einen QR-Code pro Produkt. Über den QR-Code erhalten die Endabnehmer alle relevanten Informationen über das Produkt. Der QR-Code wird für die Offenlegung von verpflichtenden Informationen an alle Endabnehmer sowie für die Berichterstattung über die Verpackungen genutzt.
- Über einen auf der Verpackung angebrachten QR-Code bekommen die Endabnehmer den elektronischen Zugang zur jeweiligen Website des Herstellers.
- generiert die verpflichtende Konformitätserklärung pro Produkt. Die Erzeuger sind verpflichtet eine EU-Konformitätserklärung zu erstellen, die Informationen über die Konformität der Verpackung mit dieser Verordnung enthält.
Die Konformitätserklärung muss stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Sie ist in jene Sprache bzw. Sprachen zu übersetzen, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem die Verpackungen in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.
Die Erzeuger bewahren die in Anhang VII der EU-VerpackVO 2025 genannte EU-Konformitätserklärung fünf Jahre ab dem Inverkehrbringen der Einwegverpackung und zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen der wiederverwendbaren Verpackung auf.

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