QR Code Erstellung & Verwaltung2026-05-21T15:51:54+02:00

Erstellung und Verwaltung von QR-Codes

EPPAdoc generiert QR-Codes für Transparenz, Nachhaltigkeit und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Auf den Verpackungen müssen gemäß dem jeweils aktuellen Stand der EU-Verpackungsverordnung wichtige Informationen für Verbraucher und Endabnehmer über QR-Codes bereitgestellt werden.

Diese Informationen umfassen:

  • Angaben zum Erzeuger (Name, Handelsname oder Handelsmarke, Postanschrift, elektronische Kontaktmöglichkeiten sowie die zentrale Stelle, über die der Erzeuger erreichbar ist).
  • Angaben zur Materialzusammensetzung, um den Verbrauchern das richtige Sortieren zu erleichtern.
  • Die QR-Codes können mit EPPAdoc generiert werden. Wir arbeiten kontinuierlich daran, künftig weitere relevante Informationen über den QR-Code bereitzustellen – beispielsweise detaillierte Angaben zum Bestimmungsort, zur Wiederverwendbarkeit oder zum Rezyklat-Anteil.
Einfache Erstellung & Verwaltung

Die EU-Verpackungsverordnung sieht ausdrücklich die Einführung von Kennzeichnungssystemen wie QR-Codes vor. Diese sollen auf den Verpackungen angebracht werden, um diverse Informationen zugänglich zu machen. EPPAdoc generiert ab sofort automatisch einen QR-Code.

Digitale Werbeplattform nutzen

Der generierte QR-Code kann auch als Werbeplattform genutzt werden und zum Beispiel zu einem Imagefilm, Gewinnspiel oder Werbematerial verlinken.

Verlinkung zur eigenen Website

Die URL des Herstellers ist automatisch im QR-Code hinterlegt und leitet Interessenten direkt auf die Website weiter.

Erstellung und Verwaltung von QR-Codes

QR-Code für Verpackungen

Erstellung & Verwaltung

Der QR-Code wird nach Anlegen des Produktes generiert und kann vom Hersteller heruntergeladen und verwendet werden. Er beinhaltet alle notwendigen Informationen für Endverbraucher – EPPAdoc unterstützt Sie dabei!

Werbemittel

QR-Code als digitale Werbeplattform

Der QR-Code kann zusätzlich als effektives Werbemittel genutzt und zum Beispiel zu einem Imagefilm, wichtigen Produktseiten, Angeboten oder ähnlichem verlinken.

QR-Code als digitale Werbeplattform
Individuelle Verlinkungen zu verschiedenen Seiten

Kundenkontakt

Individuelle Verlinkungen zu verschiedenen Seiten

Durch den QR-Code erhalten Endverbraucher nicht nur wichtige Informationen zur Verpackung, sondern können auch auf die jeweilige Website, ein Gewinnspiel, einen Imagefilm oder ähnlichem Ihres Unternehmens weitergeleitet werden.

Infos zur neuen EU-Verpackungsverordnung

Aktuelle Informationen zur Bereitstellung von Informationen laut EU-Verpackungsverordnung

Entsprechend dem aktuellen Text der EU-Verpackungsverordnung soll der QR-Code folgende Information für den Verbraucher bzw. Endabnehmer beinhalten:

01

Bestimmungsort jedes einzelnen Bestandteils der Verpackung.

02

Weiterführende Informationen zur Wiederverwendbarkeit (insbesondere Verfügbarkeit eines lokalen, nationalen oder unionsweiten Wiederverwendungssystem und Informationen über Sammelstellen).

03

Angaben über Rezyklat-Anteil.

04

Angaben zum Erzeuger:
Name; Handelsname oder Handelsmarke; Postanschrift; el. Kommunikationsmittel; zentrale Stelle, über die der Erzeuger kontaktiert werden kann.

05

Angaben über die Materialzusammensetzung, um dem Verbraucher das Sortieren zu erleichtern.

06

Angaben, dass das Material kompostierbar ist (bei bestimmten Verpackungen).

07

Angaben über besorgniserregende Stoffe.

08

Kennzeichnung der Verpackungen, die unter Pfand- und Rücknahmesysteme fallen.

09

Kennzeichnung der wiederverwendbaren Verpackungen.

Einfach. Für alle.

EU-konforme QR-Codes mit EPPAdoc

Mit EPPAdoc kann automatisch ein QR-Code generiert werden, der auf der jeweiligen Verpackung angebracht wird.

Alle Verpackungen müssen gemäß der EU-Verpackungsverordnung mit einem elektronischen Kommunikationsmittel versehen werden, um Endverbrauchern wesentliche Informationen zur Materialzusammensetzung zugänglich zu machen. Mit der QR-Code Generierung von EPPAdoc ist das ab sofort einfach möglich.

 

 

 

Benefit 1

Der Code beinhaltet wichtige Angaben zum Erzeuger: Name, Handelsname oder Handelsmarke, Postanschrift, zentrale Stelle über die der Erzeuger kontaktiert werden kann.

Benefit 2

Der QR-Code verweist auf die externe Produktseite und beinhaltet Angaben zur Materialzusammensetzung, um dem Verbraucher das Sortieren zu erleichtern.

Benefit 3

Der QR-Code dient als vielseitige digitale Werbeplattform und ermöglicht die Präsentation von Gewinnspielen, Imagefilmen, Produktseiten, Sonderangeboten und weiteren Inhalten.

Benefit 4

Die Funktionen der automatisierten QR-Code Generierung werden laufend erweitert, um das Erfüllen der EU-Verpackungsverordnung in Zukunft noch einfacher zu machen.

Effiziente Lösungen zur Verpackungsverwaltung

Mit EPPAdoc: Prozesse rund um EU-konforme Verpackung erleichtern

Zugriff auf Produktdetails

Zugriff auf Produktdetails

QR-Codes ermöglichen es, schnell und einfach auf wichtige Informationen wie Herkunft, Verpackungsmerkmale und Konformitätsinformationen zuzugreifen.

Erweiterte Interaktion mit Verbrauchern

Erweiterte Interaktion mit Verbrauchern

Durch QR-Codes können Unternehmen interaktive Erlebnisse schaffen, wie z. B. Zugang zu Videos oder aktuellen Angeboten.

Einfache Datenverwaltung

Einfache Datenverwaltung

EPPAdoc ermöglicht eine einfache Erstellung und Verwaltung von QR-Codes in einer zentralen Datenbank – rechtssicher und effizient.

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Lernen Sie auch unsere anderen Funktionen kennen

Produktverwaltung

Häufig gestellte Fragen – und unsere Antworten

Wann tritt die neue europäische Verpackungsverordnung (EU-Verpackungsverordnung) 2025 in Kraft?2025-10-20T13:57:24+02:00

Die Verordnung der Europäischen Union über Verpackungen (Packaging and Packaging Waste Regulation / PPWR) wurde am 16. Dezember 2024 offiziell vom Rat der EU angenommen und am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Da die Verordnung eine Übergangsfrist von 18 Monaten hat, tritt sie offiziell im Juli 2026 in Kraft.

Was ändert sich? Welche sind die wichtigsten Änderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung, und welche Fristen müssen Hersteller einhalten?2025-02-20T19:58:10+01:00
  • Kennzeichnungspflichten: GESTAFFELT AB 2026 : QR – Code, Konformitätserklärung
  • Hinweispflichten: AB IN KRAFTTETEN: QR Code
  • Wiederverwendung und Wiederbefüllung: AB INKRATFTTRETEN
  • Wiederverwendungssysteme: AB INKRAFTTRETEN
  • Beschränkung von Gefahrenstoffen: AB INKRAFTTRETEN
  • Kompostierbarkeit und Minimierung: GESTAFFELT AB 2025
  • Pfand- und Rücknahmesysteme: GESTAFFELT BIS 2029
  • Mindestrezyklatanteile: GESTAFFELT AB 2030
  • Verbot von Mogelpackungen: AB 2030
  • Zielvorgaben: GESTAFFELT AB 2030
  • Recyclingziele: GESTAFFELT BIS 2030
  • Kriterien der recyclingorientierten Gestaltung: GESTAFFELT AB 2030
  • Leistungsmerkmale für die Recyclingfähigkeit: AB 2035
  • Reduzierung von Verpackungsabfällen: GESTAFFELT BIS 2040
Was ist EPPAdoc?2025-02-06T16:22:02+01:00

EPPAdoc ist eine digitale Plattform zur umfassenden Erfassung von Produkt- & Verpackungsdaten für den gesamten EU-Raum, damit umfangreiche gesetzlich induzierte Vorgaben, sowie das Melde- & Berichtswesen vereinheitlicht, zentral und vor allem digital erfasst werden können.

Wie unterstützt die EPPAdoc die Wirtschaftsakteure beim Erfüllen der geltenden und neuen gesetzlichen Vorgaben?2025-02-06T16:22:57+01:00

EPPAdoc

  • bietet ein umfassendes Produktmanagement an: die Produkte werden in der EPPAdoc-Datenbank erfasst: Produktnummer, Handelsbezeichnung, interne Bezeichnung, Gewicht pro Packstoff; Produktgruppe; Zuordnung der Produkte zu einer Kategorie (Haushalt/Gewerbe); Produktbild und sämtliche Informationen über den Hersteller.
  • bietet Absatzmengenmanagement an: pro Produkt werden die Absatzmengen pro Zeitraum erfasst.
  • begleitet den Hersteller durch den gesamten Prozess der Lizenzierung der Packstoffe/Verpackungsmaterialien. EPPAdoc berechnet die Mengen pro Zeitraum und leitet die berechneten Mengenmeldungen über eine automatisierte Schnittstelle (wenn vorhanden) an das jeweilige Sammel- & Verwertungssystem weiter.
  • generiert einen QR-Code pro Produkt. Über den QR-Code erhalten die Endabnehmer alle relevanten Informationen über das Produkt. Der QR-Code wird für die Offenlegung von verpflichtenden Informationen an alle Endabnehmer sowie für die Berichterstattung über die Verpackungen genutzt.
  • Über einen auf der Verpackung angebrachten QR-Code bekommen die Endabnehmer den elektronischen Zugang zur jeweiligen Website des Herstellers.
  • generiert die verpflichtende Konformitätserklärung pro Produkt. Die Erzeuger sind verpflichtet eine EU-Konformitätserklärung zu erstellen, die Informationen über die Konformität der Verpackung mit dieser Verordnung enthält.

 

Die Konformitätserklärung muss stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Sie ist in jene Sprache bzw. Sprachen zu übersetzen, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem die Verpackungen in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.

Die Erzeuger bewahren die in Anhang VII der EU-VerpackVO 2025 genannte EU-Konformitätserklärung fünf Jahre ab dem Inverkehrbringen der Einwegverpackung und zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen der wiederverwendbaren Verpackung auf.

Wie kommt eine Vereinbarung zustande?2025-02-14T09:03:43+01:00

Jedes Unternehmen, das Interesse an der Nutzung von EPPAdoc hat, kann über die Website www.eppadoc.eu eine Vereinbarung mit EPPAdoc schließen.

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