Mehrsprachigkeit2026-05-21T15:54:37+02:00

EPPAdoc in verschiedenen Sprachen

Verpackungsverwaltung in EU-Sprachen mit EPPAdoc

EPPAdoc wird zukünftig auch in anderen EU-Sprachen verfügbar sein, was eine umfassende Mehrsprachigkeit gewährleistet. Aktuell steht EPPAdoc in Deutsch und Englisch zur Verfügung – weitere EU-Sprachen werden stetig erweitert. Dies ermöglicht es Herstellern und Nutzern in verschiedenen Ländern, die EPPAdoc problemlos zu nutzen und alle Funktionen in ihrer bevorzugten Sprache zu bedienen.

Nutzung von EPPAdoc in Deutsch und Englisch

Mehrsprachigkeit

Nutzung von EPPAdoc in Deutsch und Englisch

Nutzer aus unterschiedlichen EU-Ländern können die Plattform auf Deutsch oder Englisch verwenden, was die Benutzerfreundlichkeit erhöht und den Zugang zu den Funktionen erleichtert.

Mehrsprachigkeit

Erstellung der Konformitätserklärung in allen EU-Sprachen

EPPAdoc erstellt die Konformitätserklärung in Deutsch und Englisch. Dies stellt sicher, dass die Erklärung der neuen EU-Verpackungsverordnung entspricht.

Liste der Konformitätserklärung
Effiziente Benutzerfreundlichkeit

Mehrsprachigkeit

Effiziente Benutzerfreundlichkeit

Die Funktion der Mehrsprachigkeit von EPPAdoc macht die Plattform benutzerfreundlich und die Weitergabe von Informationen an Kunden aus allen EU-Ländern einfach.

Ihr Partner in Sachen Verpackungsverwaltung

EPPAdoc optimiert Abläufe und Prozesse vielseitig und einfach

Einfache Zugänglichkeit

Einfache Zugänglichkeit

Nutzer aus verschiedenen EU-Ländern können die Plattform in ihrer bevorzugten Sprache Deutsch und Englisch einfach verwenden.

Einhaltung von EU-Gesetzen

Einhaltung von Gesetzen

Die Bereitstellung von Informationen auf D und E hilft Unternehmen, die gesetzlichen Anforderungen EU-Verpackungsverordnung zu erfüllen.

Verbesserte Kommunikation in verschiedenen Sprachen

Verbesserte Kommunikation

Endverbraucher bekommen gewünschte Informationen auf Deutsch und Englisch zur Verfügung gestellt.

Mehr von EPPAdoc

Lernen Sie auch unsere anderen Funktionen kennen

Produktverwaltung

Häufig gestellte Fragen – und unsere Antworten

Wann tritt die neue europäische Verpackungsverordnung (EU-Verpackungsverordnung) 2025 in Kraft?2025-10-20T13:57:24+02:00

Die Verordnung der Europäischen Union über Verpackungen (Packaging and Packaging Waste Regulation / PPWR) wurde am 16. Dezember 2024 offiziell vom Rat der EU angenommen und am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Da die Verordnung eine Übergangsfrist von 18 Monaten hat, tritt sie offiziell im Juli 2026 in Kraft.

Was ändert sich? Welche sind die wichtigsten Änderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung, und welche Fristen müssen Hersteller einhalten?2025-02-20T19:58:10+01:00
  • Kennzeichnungspflichten: GESTAFFELT AB 2026 : QR – Code, Konformitätserklärung
  • Hinweispflichten: AB IN KRAFTTETEN: QR Code
  • Wiederverwendung und Wiederbefüllung: AB INKRATFTTRETEN
  • Wiederverwendungssysteme: AB INKRAFTTRETEN
  • Beschränkung von Gefahrenstoffen: AB INKRAFTTRETEN
  • Kompostierbarkeit und Minimierung: GESTAFFELT AB 2025
  • Pfand- und Rücknahmesysteme: GESTAFFELT BIS 2029
  • Mindestrezyklatanteile: GESTAFFELT AB 2030
  • Verbot von Mogelpackungen: AB 2030
  • Zielvorgaben: GESTAFFELT AB 2030
  • Recyclingziele: GESTAFFELT BIS 2030
  • Kriterien der recyclingorientierten Gestaltung: GESTAFFELT AB 2030
  • Leistungsmerkmale für die Recyclingfähigkeit: AB 2035
  • Reduzierung von Verpackungsabfällen: GESTAFFELT BIS 2040
Was ist EPPAdoc?2025-02-06T16:22:02+01:00

EPPAdoc ist eine digitale Plattform zur umfassenden Erfassung von Produkt- & Verpackungsdaten für den gesamten EU-Raum, damit umfangreiche gesetzlich induzierte Vorgaben, sowie das Melde- & Berichtswesen vereinheitlicht, zentral und vor allem digital erfasst werden können.

Wie unterstützt die EPPAdoc die Wirtschaftsakteure beim Erfüllen der geltenden und neuen gesetzlichen Vorgaben?2025-02-06T16:22:57+01:00

EPPAdoc

  • bietet ein umfassendes Produktmanagement an: die Produkte werden in der EPPAdoc-Datenbank erfasst: Produktnummer, Handelsbezeichnung, interne Bezeichnung, Gewicht pro Packstoff; Produktgruppe; Zuordnung der Produkte zu einer Kategorie (Haushalt/Gewerbe); Produktbild und sämtliche Informationen über den Hersteller.
  • bietet Absatzmengenmanagement an: pro Produkt werden die Absatzmengen pro Zeitraum erfasst.
  • begleitet den Hersteller durch den gesamten Prozess der Lizenzierung der Packstoffe/Verpackungsmaterialien. EPPAdoc berechnet die Mengen pro Zeitraum und leitet die berechneten Mengenmeldungen über eine automatisierte Schnittstelle (wenn vorhanden) an das jeweilige Sammel- & Verwertungssystem weiter.
  • generiert einen QR-Code pro Produkt. Über den QR-Code erhalten die Endabnehmer alle relevanten Informationen über das Produkt. Der QR-Code wird für die Offenlegung von verpflichtenden Informationen an alle Endabnehmer sowie für die Berichterstattung über die Verpackungen genutzt.
  • Über einen auf der Verpackung angebrachten QR-Code bekommen die Endabnehmer den elektronischen Zugang zur jeweiligen Website des Herstellers.
  • generiert die verpflichtende Konformitätserklärung pro Produkt. Die Erzeuger sind verpflichtet eine EU-Konformitätserklärung zu erstellen, die Informationen über die Konformität der Verpackung mit dieser Verordnung enthält.

 

Die Konformitätserklärung muss stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Sie ist in jene Sprache bzw. Sprachen zu übersetzen, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem die Verpackungen in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.

Die Erzeuger bewahren die in Anhang VII der EU-VerpackVO 2025 genannte EU-Konformitätserklärung fünf Jahre ab dem Inverkehrbringen der Einwegverpackung und zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen der wiederverwendbaren Verpackung auf.

Wie kommt eine Vereinbarung zustande?2025-02-14T09:03:43+01:00

Jedes Unternehmen, das Interesse an der Nutzung von EPPAdoc hat, kann über die Website www.eppadoc.eu eine Vereinbarung mit EPPAdoc schließen.

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