Digitale Mengenberechnung2026-05-21T15:40:15+02:00

Mengen effizient und genau berechnen

Digitale Mengenberechnung mit EPPAdoc

Mit der Hilfe von EPPAdoc werden alle Produktdaten, Absatz-oder Liefermengen digital erfasst, Mengen automatisch berechnet und die berechneten Mengen pro jeweilige Periode über eine API an das jeweilige Sammelsystem übertragen oder händisch in das jeweilige Sammelsystem eingetragen.

Mengenberechnung einer individuellen Periode durchführen

Der Hersteller wählt den Zeitraum aus, für den die Mengenberechnung durchgeführt werden soll. Das kann beispielsweise der vergangene Monat, das letzte Quartal oder das gesamte Jahr sein.

Berechnung der Menge pro Verpackungsmaterial

Es erfolgt die Berechnung der Menge pro Verpackungsmaterial, indem Produktinformationen und Absatzmengen erfasst und kategorisiert werden. EPPAdoc berechnet die Gesamtmenge jedes Verpackungsmaterials, das für die abgesetzten Produkte benötigt wurde.

Weiterleitung an Sammelsysteme

EPPAdoc berechnet automatisch die verwendeten Verpackungsmengen und leitet die ermittelten Mengen an die entsprechenden Sammelsysteme weiter.

Liste der Mengenberechnung

Mengenberechnung für verschiedene Zeiträume

Mengenberechnung einer individuellen Periode durchführen

Nachdem die Absatz– oder Liefermengen für den festgelegten Zeitraum (z. B. Monat, Quartal oder Jahr) eingegeben wurden, nutzt EPPAdoc diese Informationen, um die Gesamtmenge jedes Verpackungsmaterials zu berechnen, die für die produzierten und abgesetzten Produkte benötigt wurde.

Verpackungsmaterialien individuell berechnen

Automatische Berechnung der Menge pro Verpackungsmaterial

Hersteller geben ihre Produktdaten und Absatzmengen ein – EPPAdoc berechnet die jeweils abgesetzten Verpackungsmengen.

Automatische Berechnung der Menge pro Verpackungsmaterial
Digitale Mengenerfassung

Konform in allen EU-Ländern

Digitalisierte Mengenerfassung

EPPAdoc berechnet die Verpackungsmengen und verschafft Unternehmen so einen genauen Überblick. So werden nicht nur Prozesse optimiert, sondern auch personelle Ressourcen gespart.

Verpackungsverwaltung einfach und sicher

EPPAdoc unterstützt bei der Verpackungsverwaltung gemäß EU-Verpackungsverordnung

Genaue Mengenberechnung

Genaue Mengenberechnung

Durch die Automatisierung der Berechnung werden manuelle Eingaben überflüssig – so kann genau und stets rechtssicher gearbeitet werden.

Aktuelle Daten

Immer aktuelle Daten

Daten können in Echtzeit aktualisiert und berechnet werden. So sind alle Informationen stets auf dem neuesten Stand und genau nachvollziehbar.

Transparente Dokumentation

Transparente Dokumentation

Die digitale Mengenberechnung stellt sicher, dass Mengen genau dokumentiert und gespeichert werden können.

Einfache Verpackungsverwaltung mit EPPAdoc

Entdecken Sie weitere Funktionen von EPPAdoc

Produktverwaltung

Häufig gestellte Fragen – und unsere Antworten

Wann tritt die neue europäische Verpackungsverordnung (EU-Verpackungsverordnung) 2025 in Kraft?2025-10-20T13:57:24+02:00

Die Verordnung der Europäischen Union über Verpackungen (Packaging and Packaging Waste Regulation / PPWR) wurde am 16. Dezember 2024 offiziell vom Rat der EU angenommen und am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Da die Verordnung eine Übergangsfrist von 18 Monaten hat, tritt sie offiziell im Juli 2026 in Kraft.

Was ändert sich? Welche sind die wichtigsten Änderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung, und welche Fristen müssen Hersteller einhalten?2025-02-20T19:58:10+01:00
  • Kennzeichnungspflichten: GESTAFFELT AB 2026 : QR – Code, Konformitätserklärung
  • Hinweispflichten: AB IN KRAFTTETEN: QR Code
  • Wiederverwendung und Wiederbefüllung: AB INKRATFTTRETEN
  • Wiederverwendungssysteme: AB INKRAFTTRETEN
  • Beschränkung von Gefahrenstoffen: AB INKRAFTTRETEN
  • Kompostierbarkeit und Minimierung: GESTAFFELT AB 2025
  • Pfand- und Rücknahmesysteme: GESTAFFELT BIS 2029
  • Mindestrezyklatanteile: GESTAFFELT AB 2030
  • Verbot von Mogelpackungen: AB 2030
  • Zielvorgaben: GESTAFFELT AB 2030
  • Recyclingziele: GESTAFFELT BIS 2030
  • Kriterien der recyclingorientierten Gestaltung: GESTAFFELT AB 2030
  • Leistungsmerkmale für die Recyclingfähigkeit: AB 2035
  • Reduzierung von Verpackungsabfällen: GESTAFFELT BIS 2040
Was ist EPPAdoc?2025-02-06T16:22:02+01:00

EPPAdoc ist eine digitale Plattform zur umfassenden Erfassung von Produkt- & Verpackungsdaten für den gesamten EU-Raum, damit umfangreiche gesetzlich induzierte Vorgaben, sowie das Melde- & Berichtswesen vereinheitlicht, zentral und vor allem digital erfasst werden können.

Wie unterstützt die EPPAdoc die Wirtschaftsakteure beim Erfüllen der geltenden und neuen gesetzlichen Vorgaben?2025-02-06T16:22:57+01:00

EPPAdoc

  • bietet ein umfassendes Produktmanagement an: die Produkte werden in der EPPAdoc-Datenbank erfasst: Produktnummer, Handelsbezeichnung, interne Bezeichnung, Gewicht pro Packstoff; Produktgruppe; Zuordnung der Produkte zu einer Kategorie (Haushalt/Gewerbe); Produktbild und sämtliche Informationen über den Hersteller.
  • bietet Absatzmengenmanagement an: pro Produkt werden die Absatzmengen pro Zeitraum erfasst.
  • begleitet den Hersteller durch den gesamten Prozess der Lizenzierung der Packstoffe/Verpackungsmaterialien. EPPAdoc berechnet die Mengen pro Zeitraum und leitet die berechneten Mengenmeldungen über eine automatisierte Schnittstelle (wenn vorhanden) an das jeweilige Sammel- & Verwertungssystem weiter.
  • generiert einen QR-Code pro Produkt. Über den QR-Code erhalten die Endabnehmer alle relevanten Informationen über das Produkt. Der QR-Code wird für die Offenlegung von verpflichtenden Informationen an alle Endabnehmer sowie für die Berichterstattung über die Verpackungen genutzt.
  • Über einen auf der Verpackung angebrachten QR-Code bekommen die Endabnehmer den elektronischen Zugang zur jeweiligen Website des Herstellers.
  • generiert die verpflichtende Konformitätserklärung pro Produkt. Die Erzeuger sind verpflichtet eine EU-Konformitätserklärung zu erstellen, die Informationen über die Konformität der Verpackung mit dieser Verordnung enthält.

 

Die Konformitätserklärung muss stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Sie ist in jene Sprache bzw. Sprachen zu übersetzen, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem die Verpackungen in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.

Die Erzeuger bewahren die in Anhang VII der EU-VerpackVO 2025 genannte EU-Konformitätserklärung fünf Jahre ab dem Inverkehrbringen der Einwegverpackung und zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen der wiederverwendbaren Verpackung auf.

Wie kommt eine Vereinbarung zustande?2025-02-14T09:03:43+01:00

Jedes Unternehmen, das Interesse an der Nutzung von EPPAdoc hat, kann über die Website www.eppadoc.eu eine Vereinbarung mit EPPAdoc schließen.

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