Produktverwaltung2026-05-21T15:35:47+02:00

Beliebig viele Produkte verwalten

Digitale Produktverwaltung mit EPPAdoc

EPPAdoc ermöglicht eine effiziente Verwaltung von Produkt- und Verpackungsdaten. Funktionen zur einfachen Eingabe und eine kontinuierliche Aktualisierung von Produktinformationen, die Erfassung relevanter Verpackungsdaten sowie das Hochladen von Produktbildern vereinfachen die Prozesse der Verpackungsverwaltung innerhalb der EU.

Digitale Produkteingabe & Produktpflege

Neue Produkte können schnell und unkompliziert in das System eingegeben werden. Die kontinuierliche Pflege der Produktinformationen sorgt dafür, dass alle Daten stets aktuell sind und gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Digitale Verwaltung von Verpackungsdaten

Alle notwendigen Verpackungsdaten, einschließlich Verpackungsmaterialien und Dimensionen werden erfasst und verwaltet – so können Verpackungsinformationen klar nachverfolgt werden.

Ablage von technischen Dokumentationen

Die technische Dokumentation ermöglicht die Bewertung der Verpackungskonformität. Vor Ausstellung der Konformitätserklärung wird anhand des Konformitätsbewertungsverfahren die technische Dokumentation erstellt.

Produkte in EPPAdoc hinterlegen

Überblick bewahren

Digitale Produkteingabe & Produktpflege

EPPAdoc ermöglicht Herstellern eine einfache und schnelle Eingabe neuer Produkte in die Plattform. Zudem sorgt die kontinuierliche Datenaktualisierung dafür, dass alle Informationen immer up-to-date und gesetzeskonform sind.

Einfach verwalten

Digitale Verwaltung von Verpackungsdaten

EPPAdoc macht die Verwaltung von Verpackungsdaten einfach für Hersteller. Alle wichtigen Infos wie Verpackungsmaterialien werden zentral erfasst und können schnell aktualisiert werden.

Liste der Produkte
Liste der technischen Unterlagen

Dokumentationen Sichern

Ablage von technischen Dokumentationen

EPPAdoc erleichtert die Verwaltung und Ablage technischer Dokumentationen für Hersteller. Die Dokumentation umfasst alle wichtigen Infos zu gesetzlichen Anforderungen und zum Verpackungsdesign.

Schnell. Einfach. EU-konform.

Prozesse der Verpackungsverwaltung digitalisieren und optimieren

Zentrale Erfassung von Produkt- und Verpackungsdaten

Zentrale Erfassung von Produkt- und Verpackungsdaten

Alle relevanten Verpackungsdaten, wie Verpackungsmaterialien Abmessungen und Gewicht, werden in einer zentralen Datenbank erfasst – einheitlich und übersichtlich.

Einfache Aktualisierung von Daten

Einfache Aktualisierung von Daten

Hersteller können Änderungen an Verpackungsdaten schnell und unkompliziert vornehmen, um sicherzustellen, dass alle Informationen aktuell sind und EU-Anforderungen erfüllt werden können.

Prozesse nachhaltig optimieren

Prozesse nachhaltig optimieren

Durch die digitale Verwaltung von Verpackungsdaten wird die Effizienz intern gesteigert und gesetzliche Anforderungen sowie Nachhaltigkeitsziele können leichter erfüllt werden.

Weitere Funktionen von EPPAdoc

Ihr digitaler Partner für einfache Verpackungsverwaltung

QR-Code Erstellung & Verwaltung

Häufig gestellte Fragen – und unsere Antworten

Wann tritt die neue europäische Verpackungsverordnung (EU-Verpackungsverordnung) 2025 in Kraft?2025-10-20T13:57:24+02:00

Die Verordnung der Europäischen Union über Verpackungen (Packaging and Packaging Waste Regulation / PPWR) wurde am 16. Dezember 2024 offiziell vom Rat der EU angenommen und am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Da die Verordnung eine Übergangsfrist von 18 Monaten hat, tritt sie offiziell im Juli 2026 in Kraft.

Was ändert sich? Welche sind die wichtigsten Änderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung, und welche Fristen müssen Hersteller einhalten?2025-02-20T19:58:10+01:00
  • Kennzeichnungspflichten: GESTAFFELT AB 2026 : QR – Code, Konformitätserklärung
  • Hinweispflichten: AB IN KRAFTTETEN: QR Code
  • Wiederverwendung und Wiederbefüllung: AB INKRATFTTRETEN
  • Wiederverwendungssysteme: AB INKRAFTTRETEN
  • Beschränkung von Gefahrenstoffen: AB INKRAFTTRETEN
  • Kompostierbarkeit und Minimierung: GESTAFFELT AB 2025
  • Pfand- und Rücknahmesysteme: GESTAFFELT BIS 2029
  • Mindestrezyklatanteile: GESTAFFELT AB 2030
  • Verbot von Mogelpackungen: AB 2030
  • Zielvorgaben: GESTAFFELT AB 2030
  • Recyclingziele: GESTAFFELT BIS 2030
  • Kriterien der recyclingorientierten Gestaltung: GESTAFFELT AB 2030
  • Leistungsmerkmale für die Recyclingfähigkeit: AB 2035
  • Reduzierung von Verpackungsabfällen: GESTAFFELT BIS 2040
Was ist EPPAdoc?2025-02-06T16:22:02+01:00

EPPAdoc ist eine digitale Plattform zur umfassenden Erfassung von Produkt- & Verpackungsdaten für den gesamten EU-Raum, damit umfangreiche gesetzlich induzierte Vorgaben, sowie das Melde- & Berichtswesen vereinheitlicht, zentral und vor allem digital erfasst werden können.

Wie unterstützt die EPPAdoc die Wirtschaftsakteure beim Erfüllen der geltenden und neuen gesetzlichen Vorgaben?2025-02-06T16:22:57+01:00

EPPAdoc

  • bietet ein umfassendes Produktmanagement an: die Produkte werden in der EPPAdoc-Datenbank erfasst: Produktnummer, Handelsbezeichnung, interne Bezeichnung, Gewicht pro Packstoff; Produktgruppe; Zuordnung der Produkte zu einer Kategorie (Haushalt/Gewerbe); Produktbild und sämtliche Informationen über den Hersteller.
  • bietet Absatzmengenmanagement an: pro Produkt werden die Absatzmengen pro Zeitraum erfasst.
  • begleitet den Hersteller durch den gesamten Prozess der Lizenzierung der Packstoffe/Verpackungsmaterialien. EPPAdoc berechnet die Mengen pro Zeitraum und leitet die berechneten Mengenmeldungen über eine automatisierte Schnittstelle (wenn vorhanden) an das jeweilige Sammel- & Verwertungssystem weiter.
  • generiert einen QR-Code pro Produkt. Über den QR-Code erhalten die Endabnehmer alle relevanten Informationen über das Produkt. Der QR-Code wird für die Offenlegung von verpflichtenden Informationen an alle Endabnehmer sowie für die Berichterstattung über die Verpackungen genutzt.
  • Über einen auf der Verpackung angebrachten QR-Code bekommen die Endabnehmer den elektronischen Zugang zur jeweiligen Website des Herstellers.
  • generiert die verpflichtende Konformitätserklärung pro Produkt. Die Erzeuger sind verpflichtet eine EU-Konformitätserklärung zu erstellen, die Informationen über die Konformität der Verpackung mit dieser Verordnung enthält.

 

Die Konformitätserklärung muss stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Sie ist in jene Sprache bzw. Sprachen zu übersetzen, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem die Verpackungen in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.

Die Erzeuger bewahren die in Anhang VII der EU-VerpackVO 2025 genannte EU-Konformitätserklärung fünf Jahre ab dem Inverkehrbringen der Einwegverpackung und zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen der wiederverwendbaren Verpackung auf.

Wie kommt eine Vereinbarung zustande?2025-02-14T09:03:43+01:00

Jedes Unternehmen, das Interesse an der Nutzung von EPPAdoc hat, kann über die Website www.eppadoc.eu eine Vereinbarung mit EPPAdoc schließen.

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