Konformitätserklärung2026-05-21T15:46:29+02:00

Die neue EU-Konformitätserklärung

EPPAdoc unterstützt bei der Erstellung der Konformitätserklärung

Der Hersteller bestätigt mit der Konformitätserklärung, dass die Verpackungen die Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung erfüllen. Diese Konformitätserklärung muss erstellt werden, bevor die Erzeuger ihr Produkt in den Verkehr bringen.

Nachweis der Übereinstimmung von Verpackungen mit der EU-Verpackungsverordnung

Nach erfolgreicher Prüfung und Dokumentation darf der Hersteller die Verpackungskonformität bestätigen.

Einfache Erstellung der Konformitätserklärung für jede Verpackung

EPPAdoc erstellt die EU-Konformitätserklärung basierend auf Prüfungsergebnissen und technischer Dokumentation.

Digitale Funktionen

EPPAdoc hilft Unternehmen, EU-Konformitätserklärungen digital zu erstellen.

Liste der Konformitätserklärungen

EU-konforme Verpackungsverwaltung

Nachweis der Übereinstimmung von Verpackungen mit der EU-Verpackungsverordnung

Wenn das Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich abgeschlossen ist und die technische Dokumentation die Einhaltung der geltenden Anforderungen belegt, kann der Hersteller die Konformität der Verpackung bestätigen.

EU-Konformitätserklärung

Einfache Erstellung der Konformitätserklärung für jede Verpackungsart

Basierend auf den Ergebnissen des Konformitätsbewertungsverfahrens und der vorliegenden technischen Dokumentation unterstützt EPPAdoc bei der Erstellung der Konformitätserklärung gemäß EU-Verpackungsverordnung.

Einfache Erstellung der Konformitätserklärung
Erweiterbare Funktionen

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Erweiterbare Funktionen

EPPAdoc unterstützt Unternehmen jeder Größe dabei, die EU-Konformitätserklärung zu erstellen. Wir arbeiten stetig daran, dieses Service zu optimieren und noch mehr automatisierte Prozesse zu ergänzen.

Einfache Verpackungsverwaltung mit EPPAdoc

Entdecken Sie weitere Funktionen von EPPAdoc

Produktverwaltung

Häufig gestellte Fragen – und unsere Antworten

Wann tritt die neue europäische Verpackungsverordnung (EU-Verpackungsverordnung) 2025 in Kraft?2025-10-20T13:57:24+02:00

Die Verordnung der Europäischen Union über Verpackungen (Packaging and Packaging Waste Regulation / PPWR) wurde am 16. Dezember 2024 offiziell vom Rat der EU angenommen und am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Da die Verordnung eine Übergangsfrist von 18 Monaten hat, tritt sie offiziell im Juli 2026 in Kraft.

Was ändert sich? Welche sind die wichtigsten Änderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung, und welche Fristen müssen Hersteller einhalten?2025-02-20T19:58:10+01:00
  • Kennzeichnungspflichten: GESTAFFELT AB 2026 : QR – Code, Konformitätserklärung
  • Hinweispflichten: AB IN KRAFTTETEN: QR Code
  • Wiederverwendung und Wiederbefüllung: AB INKRATFTTRETEN
  • Wiederverwendungssysteme: AB INKRAFTTRETEN
  • Beschränkung von Gefahrenstoffen: AB INKRAFTTRETEN
  • Kompostierbarkeit und Minimierung: GESTAFFELT AB 2025
  • Pfand- und Rücknahmesysteme: GESTAFFELT BIS 2029
  • Mindestrezyklatanteile: GESTAFFELT AB 2030
  • Verbot von Mogelpackungen: AB 2030
  • Zielvorgaben: GESTAFFELT AB 2030
  • Recyclingziele: GESTAFFELT BIS 2030
  • Kriterien der recyclingorientierten Gestaltung: GESTAFFELT AB 2030
  • Leistungsmerkmale für die Recyclingfähigkeit: AB 2035
  • Reduzierung von Verpackungsabfällen: GESTAFFELT BIS 2040
Was ist EPPAdoc?2025-02-06T16:22:02+01:00

EPPAdoc ist eine digitale Plattform zur umfassenden Erfassung von Produkt- & Verpackungsdaten für den gesamten EU-Raum, damit umfangreiche gesetzlich induzierte Vorgaben, sowie das Melde- & Berichtswesen vereinheitlicht, zentral und vor allem digital erfasst werden können.

Wie unterstützt die EPPAdoc die Wirtschaftsakteure beim Erfüllen der geltenden und neuen gesetzlichen Vorgaben?2025-02-06T16:22:57+01:00

EPPAdoc

  • bietet ein umfassendes Produktmanagement an: die Produkte werden in der EPPAdoc-Datenbank erfasst: Produktnummer, Handelsbezeichnung, interne Bezeichnung, Gewicht pro Packstoff; Produktgruppe; Zuordnung der Produkte zu einer Kategorie (Haushalt/Gewerbe); Produktbild und sämtliche Informationen über den Hersteller.
  • bietet Absatzmengenmanagement an: pro Produkt werden die Absatzmengen pro Zeitraum erfasst.
  • begleitet den Hersteller durch den gesamten Prozess der Lizenzierung der Packstoffe/Verpackungsmaterialien. EPPAdoc berechnet die Mengen pro Zeitraum und leitet die berechneten Mengenmeldungen über eine automatisierte Schnittstelle (wenn vorhanden) an das jeweilige Sammel- & Verwertungssystem weiter.
  • generiert einen QR-Code pro Produkt. Über den QR-Code erhalten die Endabnehmer alle relevanten Informationen über das Produkt. Der QR-Code wird für die Offenlegung von verpflichtenden Informationen an alle Endabnehmer sowie für die Berichterstattung über die Verpackungen genutzt.
  • Über einen auf der Verpackung angebrachten QR-Code bekommen die Endabnehmer den elektronischen Zugang zur jeweiligen Website des Herstellers.
  • generiert die verpflichtende Konformitätserklärung pro Produkt. Die Erzeuger sind verpflichtet eine EU-Konformitätserklärung zu erstellen, die Informationen über die Konformität der Verpackung mit dieser Verordnung enthält.

 

Die Konformitätserklärung muss stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Sie ist in jene Sprache bzw. Sprachen zu übersetzen, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem die Verpackungen in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.

Die Erzeuger bewahren die in Anhang VII der EU-VerpackVO 2025 genannte EU-Konformitätserklärung fünf Jahre ab dem Inverkehrbringen der Einwegverpackung und zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen der wiederverwendbaren Verpackung auf.

Wie kommt eine Vereinbarung zustande?2025-02-14T09:03:43+01:00

Jedes Unternehmen, das Interesse an der Nutzung von EPPAdoc hat, kann über die Website www.eppadoc.eu eine Vereinbarung mit EPPAdoc schließen.

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